Während seines Doktoratsstudiums und als Lehrstuhlassistent sei er durchgehend in der Rechtswissenschaft tätig gewesen, wobei er Publikationen im Bereich der Kriminologie sowie im Bereich des Straf- und Völkerrechts vorweisen könne. Seit Oktober 2015 absolviere er ein juristisches Praktikum in einer Anwaltskanzlei, welche ihm ein sehr positives Zwischenzeugnis ausstelle. Schliesslich listet der Beschwerdeführer besuchte juristische Vorlesungen auf. Durch die Teilnahme habe er sich ein umfassendes, wenngleich nicht lückenloses juristisches Wissen angeeignet.