Am 1. Januar 2010 trat schliesslich das Kulturgesetz in Kraft. Eine Zielsetzung der Neuregelung des Kulturgüterschutzes war insbesondere die Stärkung der Rechtsgrundlagen in den Bereichen Denkmalpflege und Archäologie. Gemäss Botschaft zum Kulturgesetz war es im Lichte des Legalitätsprinzips angezeigt, die Denkmalpflege in einem Gesetz und einer Verordnung zu regeln und das bisherige Denkmalschutzdekret ersatzlos aufzuheben (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 20. August 2008 [Botschaft KG], 08.246, S. 19). 3.2.3.