39 Sozialhilfe; interkantonale Zuständigkeit - Zuständigkeit des Kantonalen Sozialdienstes bei negativem interkantonalem Kompetenzkonflikt gestützt auf § 6 Abs. 2 SPG - Wird ein Entscheid, mit welchem eine Sozialbehörde ihre Zuständigkeit verneint, durch die Aufsichtsbehörde widerrufen, ist das Zuständigkeitsverfahren von Amtes wegen einzuleiten.