Der monatliche Netto-Mietzins betrug Fr. 1'450.00 (einschliesslich Garage). Als Nebenkosten wurden Fr. 150.00 vereinbart, wobei Heiz-, Warmwasser- und Betriebskosten auf Abrechnung erfolgen. Dies ergab einen Brutto-Mietzins von Fr. 1'600.00. Die Beschwerdegegnerin wurde von D. vom 1. März 2013 bis 31. Mai 2015 materiell unterstützt. Ihr Partner bezog keine Sozialhilfeleistungen. Im Beschluss vom 23. September 2013 hat der Gemeinderat erwogen, der maximale Wohnkostenbeitrag für einen 2-Per- sonenhaushalt von Fr. 1'250.00 werde überschritten.