gesetzt würden und erst im Rahmen der Überprüfung der Massnahme bei effektivem Bedarf ein Ausbau mittels baulicher Elemente notwendig werde. Der Gemeinderat erachte es folglich als zweckmässig und angemessen, im Einführungsjahr mit einem Minimum an Investitionen die Tempo-30-Zonen umzusetzen. Sollte sich zeigen, dass nach erfolgter Überprüfung mit entsprechenden Geschwindigkeitsmessungen effektiv ergänzende bauliche Massnahmen mit Fahrbahnverengungen notwendig seien, dann seien diese in einer zweiten Phase an einzelnen wenigen Orten umzusetzen. Vorerst sei der zwingende Bedarf nicht ausgewiesen.