(…) Der Gemeinderat begründete den Verzicht auf die von den Gutachtern und/oder kantonalen Fachinstanz als notwendig erachteten Massnahmen nicht bzw. führte diesbezüglich nur finanzielle Interessen an. Im Einspracheentscheid hielt er (ohne Quellenangaben) fest, dass während in den Einführungsjahren von Tempo- 30-Zonen ein ganzer Massnahmenkatalog baulicher Anpassungen gefordert worden sei, sich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen sowie der gerichtlichen Beurteilungspraxis in den vergangenen Jahren der Trend abgezeichnet und bestätigt habe, dass im Rahmen der aktuellen Neueinführung von Tempo-30-Zonen nur die Minimalvoraussetzungen (Eingangstore und Bodenmarkierungen) voraus-