(…) Der Gemeinderat erklärte weder die in den Gutachten enthaltenen Massnahmenpläne für verbindlich, noch wurden diese im Sinne des kantonalen Fachberichts korrigiert und ergänzt. Vielmehr will er die Tempo-30-Zonen mit einem Minimum an Investitionen umsetzen. (…) Der Gemeinderat begründete den Verzicht auf die von den Gutachtern und/oder kantonalen Fachinstanz als notwendig erachteten Massnahmen nicht bzw. führte diesbezüglich nur finanzielle Interessen an.