Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 7. April 2017, i.S. A. gegen Departement Bau, Verkehr und Umwelt sowie Gemeinderat B. (WBE.2016.275) Aus den Erwägungen 5.2. (…) Der Wortlaut von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001 (SR 741.231.3) ist eindeutig. Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu er- 162 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2017