V. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 26 Bausperre (§ 30 BauG) Als Rechtsmittelinstanz, die nicht Planungsorgan ist, darf das Verwaltungsgericht in einem Beschwerdeverfahren (gegen eine Baubewilligung) nicht gegen den Willen des in erster Linie zuständigen Gemeinderats eine Bausperre anordnen, um eine künftige Planung zu sichern. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 11. Januar 2017, i.S. A., B., C. und D. gegen E. AG, Gemeinderat F. sowie Departement Bau, Verkehr und Umwelt (WBE.2016.108) Aus den Erwägungen