3.3.2. Das erstinstanzliche MIKA schloss aus der E-Mail des Nachbarn von Y. und Arbeitskollegen des Ehemannes der Beschwerdeführerin sowie eines in Auftrag gegebenen polizeilichen Berichts auf die tatsächliche Vermutung, dass beide Eheleute ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hätten und gewährte beiden Eheleuten das rechtliche Gehör betreffend Erlöschen ihrer Niederlassungsbewilligung. Nach Eingang der Stellungnahmen der Eheleute sah das MIKA sodann davon ab, die Niederlassungsbewilligung des Ehemannes für erloschen zu erklären. Bezüglich der Beschwerdeführerin 2017 Migrationsrecht 141