3.1.2. Vorab ist festzuhalten, dass die Vorinstanz nicht davon ausgeht, die Beschwerdeführerin habe sich während sechs oder mehr Monaten ununterbrochen im Ausland aufgehalten und die Niederlassungsbewilligung sei deshalb erloschen. (…) Vielmehr geht die Vorinstanz davon aus, die Beschwerdeführerin habe mit Antritt einer Stelle als (…) Ärztin einer (Klinik) in Z. im April 2011 ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, weshalb ihre Niederlassungsbewilligung erloschen sei. 3.1.3. In Übereinstimmung mit der durch das Bundesgericht zur unter altem Recht entwickelten Rechtsprechung kann eine Niederlassungsbewilligung (…) gemäss Art.