- Der Widerruf einer ausländerrechtlichen Bewilligung ist nur zulässig, wenn die Behörde belegt, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. - Ableitung einer tatsächlichen Vermutung aus einem Lebenssachverhalt - Unabhängig davon, wem die Beweislast zukommt, oder ob aufgrund der Untersuchungsmaxime Abklärungen von Amtes wegen vorzunehmen sind, oder ob die Betroffenen eine Mitwirkungspflicht trifft, können sich aus bestimmten Lebenssachverhalten tatsächliche Vermutungen ergeben.