Einrichtung oder Strafanstalt, in der die Trennung vollzogen wird, die nötige therapeutische Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist. Im Bezirksgefängnis, in welches der Beschwerdeführer versetzt wurde, werden in erster Linie Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Freiheitsstrafen von bis zu einem Monat vollzogen. Daneben befinden sich dort Personen die ihre Strafe tageweise oder in Halbgefangenschaft verbüssen und vorläufig Festgenommene sowie Transportanten. Schliesslich werden auch Personen aufgenommen, die von einer anderen Anstalt zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer bis zur Einweisung in eine andere Anstalt (§ 14 SMV).