Ziel der Zustellfiktion ist es unter anderem, Verfahrensverzögerungen durch Parteien, die Postsendungen nicht entgegennehmen, zu verhindern. Damit Behörden und Gerichte postalische Zustellungen vornehmen können, haben die Parteien eine Zustelladresse zu bezeichnen und sicherzustellen, dass die Postzustellung an der genannten Adresse erfolgen kann. Strengt ein Betroffener ein Verfahren an und gibt eine Zustelladresse bekannt, ist er damit in ein Prozessrechtsverhältnis eingetreten und muss sicherstellen, dass die postalische Zustellung möglich ist. Zudem hat er mit postalischen Zustellungen zu rechnen.