Die Formulierung "nicht abgeholt worden ist" suggeriert, dass dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Postsendung abzuholen, wobei diese Abholmöglichkeit in der Praxis dadurch eingeräumt wird, dass die Post dem Empfänger eine Abholungseinladung in seinen Briefkasten oder in sein Postfach legt. Die Annahmeverweigerung setzt in der Regel voraus, dass der Empfänger zwar angetroffen wird, sich jedoch weigert, die Postsendung entgegen zu nehmen. Ziel der Zustellfiktion ist es unter anderem, Verfahrensverzögerungen durch Parteien, die Postsendungen nicht entgegennehmen, zu verhindern.