150 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016 Anzumerken ist einzig Folgendes: Auch wenn der Widerruf der Niederlassungsbewilligung eine bestehende Aufenthaltsberechtigung beendet, kann grundsätzlich jederzeit ein neues Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Die Bewilligung des entsprechenden Gesuchs begründet eine neue, von der widerrufenen Bewilligung unabhängige Anwesenheitsberechtigung. Dementsprechend kann in Fällen wie dem Vorliegenden bei Eintreten von neuen und bisher unberücksichtigten Umständen auch ohne Wiedererwägung der ursprünglichen Verfügung neu über eine Aufenthaltsberechtigung befunden werden.