Medikation kommen kann, ist es für die von einer ambulanten Massnahme betroffene Person von grosser Bedeutung, genau zu wissen, welches Medikament ihr gegen ihren Willen verabreicht wird. (Hinweis: Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde in Zivilsachen gegen diesen Entscheid nicht ein; Urteil des Bundesgerichts vom 6. Juli 2016 [5A_497/2016]) 2016 Kantonale Steuern 99 II. Kantonale Steuern 15 § 27 Abs. 4 StG Einheitlichkeit der Wiedereinbringung von Abschreibungen: Keine Unterscheidung bei Verbuchung in verschiedenen Konten und Vollabschreibung eines Teils des Kaufobjekts