Der Sozialbehörde ist es nicht möglich, die wirtschaftliche Situation der Betroffenen ohne deren genaue Angaben zu überprüfen. Als selbständig Erwerbende mit komplexeren Einkommensverhältnissen trifft sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht 224 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016