Daran ändert auch nichts, dass bei einigen der angegebenen Referenzobjekte auf die Zusammenarbeit mit einer Schwesterfirma hingewiesen wurde. 3.7. Demgemäss lässt sich die Erteilung der nahezu vollen Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Ausbildung Lehrlinge" nicht rechtfertigen und liegt auch nicht mehr im Ermessensspielraum der Vergabestelle. Richtigerweise wäre das Angebot der Beschwerdegeg- 2016 Submissionen 189 nerin in Anbetracht der fehlenden substanziellen eigenen Ausbildungsleistung bei diesem Zuschlagskriterium mit 0 Punkten zu bewerten gewesen (vgl. oben Erw. 3.4).