Dass dies nicht der effektive Personalbestand der Beschwerdegegnerin ist, sondern weitere Gesellschaften miteinbezogen sind, wird allerdings erst aus einer weiteren mit "Termine" bezeichneten Offertbeilage ersichtlich. Daraus erhellt, dass es sich bei den genannten 110 Mitarbeitern um den gesamten Personalbestand der drei Schwestergesellschaften handelt und "bei Bedarf" eine Personalaufstockung jederzeit möglich sei. Eine entsprechende Erklärung der D. AG oder der E. AG liegt der Offerte aber nicht bei. Aus der Beilage "Lehrlingsausbildung" geht sodann hervor, dass die genannten 10 Lehrlinge zusammen mit der Schwesterfirma D. AG ausgebildet würden.