Die Bewertung beim Zuschlagskriterium "Ausbildung Lehrlinge" wirkt sich damit trotz des nur geringen Gewichts von 5 % entscheidend auf den Zuschlag aus. Die Zulässigkeit des Zuschlagskriteriums als solches, dessen Gewichtung sowie das grundsätzliche Vorgehen bei der Bewertung werden von der Beschwerdeführerin vorliegend zu Recht nicht in Frage gestellt. Streitig ist ausschliesslich die konkrete Bewertung der 2016 Submissionen 185