Die Beschwerdegegnerin gab in ihrem Angebot (Formular Ausbildung Lehrlinge) zehn Lehrlinge an und wies darauf hin, dass sie "zusammen mit der Schwesterfirma D. AG momentan 10 Lehrlinge" ausbilde. Sodann gab sie für die gesamte Firmengruppe (Beschwerdegegnerin, D. AG, E. AG) 110 Mitarbeitende an. Sie wurde gestützt auf diese Angaben von der Vergabestelle beim Zuschlagskriterium "Ausbildung Lehrlinge" mit 4.6 Punkten gewichtet bzw. mit 23 Punkten bewertet. Die Beschwerdeführerin erhielt 1.9 bzw. gewichtet 10 Punkte. Die Bewertung beim Zuschlagskriterium "Ausbildung Lehrlinge" wirkt sich damit trotz des nur geringen Gewichts von 5 % entscheidend auf den Zuschlag aus.