3.9 der öffentlichen Ausschreibung war die "Ausbildung Lehrlinge" als Zuschlagskriterium mit einem Gewicht von 5 % vorgesehen. Bewertet wurden die Angebote bei diesem Kriterium nach folgenden Vorgaben: ≥ 10 % vom festangestellten Personal exkl. temporäre Mitarbeiter = 5 Punkte ≤ 1 % vom festangestellten Personal exkl. temporäre Mitarbeiter = 1 Punkt (Zwischenwerte werden linear auf eine Dezimalstelle gerundet). Die Beschwerdegegnerin gab in ihrem Angebot (Formular Ausbildung Lehrlinge) zehn Lehrlinge an und wies darauf hin, dass sie "zusammen mit der Schwesterfirma D. AG momentan 10 Lehrlinge" ausbilde.