Die Frage der Diskriminierung nichtschweizerischer Anbieter stellt sich daher von vornherein nicht. Beim Kriterium Lehrlingsausbildung geht es nicht darum, die Erfüllung des konkreten Auftrags zu sichern, sondern um einen sozialpolitischen Gesichtspunkt, der zusätzlich berücksichtigt wird. 184 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016