Bei diesen will sie mehrfach übernachtet haben. Auch um dem Sohn bei den Hausaufgaben zu helfen, sei sie öfters in B.. Seitens der Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin lediglich ihre Korrespondenz postlagernd in B. habe. Dass sich die Beschwerdeführerin nur um die aufwändige Wundpflege der Mutter kümmere, aber nicht hauptsächlich bei ihr, sondern bei Kollegen oder im Auto unterkomme, sei nicht plausibel. Gemäss eigenen Angaben suchte die Beschwerdeführerin seit September 2014 erfolglos eine Wohnung, unter anderem in B. sowie in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Bei der Wohnungssuche sei sie durch Caritas unterstützt worden.