O., Rz. 89; Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 22. November 1989, 89.077, in: BBl 1990 I 63). 3.2. Bis zum 30. September 2014 wohnte die Beschwerdeführerin in der Mietwohnung ihrer Schwiegermutter in B.. Da diese in ein Altersheim umzog, hatte die Beiständin der Schwiegermutter den Mietvertrag gekündigt. Die Ausführungen in den vorinstanzlichen Entscheiden, wonach die Beschwerdeführerin den Mietvertrag für ihre Wohnung gekündigt hat, treffen nicht zu.