b SPG zurück, wonach der Regierungsrat Massnahmen beschliessen kann, die Anreiz zur wirtschaftlichen Verselbstständigung schaffen, wie insbesondere die Ausrichtung von zusätzlichen finanziellen Beiträgen an unterstützte Personen, die dazu beitragen, dass sie weniger Sozialhilfe beziehen. In der Botschaft hält der Regierungsrat zu § 24 SPG fest, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines Anreizsystems sei angezeigt.