Bei Auffälligkeiten hat die Sozialbehörde zusätzlich Auskünfte einzuholen. Zur Ermittlung des monatlichen Betriebsergebnisses darf einerseits nicht bloss auf die Geschäftseinnahmen abgestellt werden und sind aufgrund der Massgeblichkeit der Kreditoren, unabhängig von allenfalls höheren Saldi am Ende des Monats, die Verbindlichkeiten bspw. für Lieferantenrechnungen zu berücksichtigen. 7.2. Erscheint bei Ausgaben der Bezug zur Geschäftstätigkeit fraglich, hat die Sozialbehörde zusätzliche Auskünfte und Belege einzuholen und besteht für die Beschwerdegegner eine erhöhte Mitwirkungspflicht.