Bei den Akten ist eine Buchhaltung mit Zahlungsein- und -aus- gängen der Geschäftskonti, wobei zu den Buchungen Referenzen angegeben werden und ein monatlicher Gewinn/Verlust ausgewiesen wird. Eine Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung liegt nicht vor. Aufgrund der Kontoauszüge für September 2013 bis Dezember 2014 lassen sich die Gutschriften und Belastungen überprüfen. Die von den Beschwerdegegnern eingereichten Unterlagen sind grundsätzlich vollständig und stimmen mit den Auszügen überein. Es ist daher grundsätzlich auf deren Angaben in den Unterlagen abzustellen. Bei Auffälligkeiten hat die Sozialbehörde zusätzlich Auskünfte einzuholen.