Sozialamtes Zürich, a.a.O., 9.2.01, Erläuterung 5). 3.4. (…) 4.-6. (…) 7. 7.1. Den Beschwerdegegnern ist entsprechend dem Effektivitätsgrundsatz nur verfügbares Einkommen als eigene Mittel anzurechnen. Für die Einkünfte aus der selbständigen Erwerbstätigkeit ist der monatliche Geschäftsgewinn ergänzt um die Privatbezüge massgebend. 2015 Sozialhilfe 227