halt abwirft, dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermeidet und dies auch künftig der Fall ist (vgl. SKOS-Richtlinien, Kapitel H.7; GUIDO WIZENT, Die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Zürich/St. Gallen 2014, S. 364; AGVE 2004, S. 251 f.). Die SKOS-Richtlinien empfehlen, Unterstützung nur zu gewähren, wenn gleichzeitig eine Überprüfung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Betriebes erfolgt (Kapitel H.7; CLAUDIA HÄNZI, Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Basel 2011, S. 202). 3.3. Zum anrechenbaren Erwerbseinkommen gehören die Netto-Ein- künfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit (SKOS-Richtlinien, Kapitel E.I).