2015 Sozialhilfe 225 33 Sozialhilfe; selbständig Erwerbende - Selbständig Erwerbende können von der Sozialhilfe grundsätzlich nur für eine befristete Zeit im Sinne einer Überbrückungshilfe bei bestehender Erwerbstätigkeit ergänzend unterstützt werden. - Als Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit ist der jeweils erzielte Gewinn massgebend, nicht die Bruttoeinnahmen. -