Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Sri Lankas tamilischer Ethnie. Im August 1997 reiste er im Alter von acht Jahren zusammen mit seiner Mutter zu seinem Vater, der in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hatte, in die Schweiz ein und lebte zunächst als Asylbewerber und später als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz. Am 21. Oktober 2002 wurde ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt und regelmässig verlängert, zuletzt mit Gültigkeit bis 30. September 2012. Ab seinem 9. Altersjahr war der Beschwerdeführer immer wieder Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.