2005 von Fr. 30'000.00, vom 8. Juli 2007 von Fr. 30'000.00 sowie vom 24. August 2008 von Fr. 30'000.00). 3.2.1. Gestützt auf den Buchprüfungsbericht folgte die Steuerkommission dem Antrag der Revisorin, die Zahlungen unter dem Titel "quittierter Barerhalt für Renovationen an der Liegenschaft O." als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu erfassen (erst im Ein- sprache- und später im Rekursverfahren wurde mit Bezug auf den Verrechnungsverzicht der Y. AG eine Aufrechnung als geldwerte Leistung vorgenommen). 3.2.2.