3.2. Bereits die Revisorin des KStA, welche die Jahresrechnungen 2002 bis 2007 des vom Beschwerdeführer 1 geführten Einzelunternehmens "A.X. Immobilien" einer steueramtlichen Buchprüfung unterzog, hat Barzahlungen der Y. AG an den Beschwerdeführer 1 von insgesamt Fr. 105'000.00 ausfindig gemacht. Diese Barzahlungen erfolgten gemäss der vom Beschwerdeführer 1 selbst verfassten Aufstellung unter dem Titel "Verrechnungsbeträge an Renovationskosten" (Zahlungen vom 15. Juni 2005 von Fr. 15'000.00, vom 1. Juli 2015 Kantonale Steuern 131