Demgegenüber lässt sich THC – wie in den oben erwähnten Studien veranschaulicht – auch noch während mehrerer Tage nachweisen. 6.3. Hinzu kommt, dass das blosse Abstützen auf die Resultate einer forensisch-toxikologischen Untersuchung nicht sonderlich aussagekräftig ist, da die Wirkungen von Betäubungsmittel auf den Körper je nach Person sehr unterschiedlich sein können und diesbezüglich keine hinreichend generalisierbaren Erfahrungswerte bestehen (Wei- 74 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015