6.2. Diese beiden Verordnungsbestimmungen werden in der Lehre kritisiert, da – hauptsächlich aufgrund der unterschiedlichen Ein- fluss- und Nachweiszeiten von THC – in der Praxis das Risiko besteht, dass die Fahrunfähigkeit lange über das Anhalten der Wirkung von Cannabis hinaus angenommen wird. So hat zum Beispiel eine Studie aus dem Jahr 2007 ergeben, dass 38 von 44 Probanden, die angegeben hatten, in einem Zeitraum von 2–7 Tagen vor dem Test letztmals Cannabis konsumiert zu haben, Werte von mehr als 1 µg/L aufwiesen (IVA POPPER MEYER, Kriterien zur Fahreignungsbeurteilung von Cannabiskonsumenten, Diss. Zürich 2007, S. 21).