die Messwerte im Blut den Grenzwert von 1.5 µg/L erreichen oder überschreiten. 6.2. Diese beiden Verordnungsbestimmungen werden in der Lehre kritisiert, da – hauptsächlich aufgrund der unterschiedlichen Ein- fluss- und Nachweiszeiten von THC – in der Praxis das Risiko besteht, dass die Fahrunfähigkeit lange über das Anhalten der Wirkung von Cannabis hinaus angenommen wird.