Mit der Auswertung der im Anschluss entnommenen Blut- und Urinproben wurde das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern beauftragt. Gemäss dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des IRM der Universität Bern vom 13. Mai 2014 ergab der Urintest ein positives Ergebnis auf Cannabinoide. Im Blut des Beschwerdeführers konnten ein THC-Wert von 4.2 µg/L und THC-Carbonsäure-Wert von 24 µg/L nachgewiesen werden. Aus den Erwägungen II. 1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 13. August 2014 ange- 72 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015