Anzeichen auf eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestehen (Erw. 7.3). - Im vorliegenden Fall ist eine Ausnahmesituation anzunehmen, in welcher trotz Anordnung einer Fahreignungsabklärung auf den sich als schwerwiegenderen Eingriff zu qualifizierenden vorsorglichen Sicherungsentzug zu verzichten ist (Erw. 7.6). Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 9. Juli 2015 in Sachen A. gegen den Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2015.68). Sachverhalt