9 Fahreignungsabklärung aufgrund von Fahren unter Einfluss von Cannabis - Art. 2 Abs. 2 VRV i.V.m. Art. 34 VSKV-ASTRA verstossen nicht gegen das Legalitätsprinzip, denn der Bundesrat hat die in Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG delegierte Kompetenz zur Festlegung der im Blut nachzuweisenden Konzentrationsmengen durch die Weiterdelegation an das ASTRA nicht überschritten (Erw. 6.5). - Art. 15d Abs. 1 lit. b SVG verlangt nicht, dass wiederholt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren wird oder darüber hinaus 2015 Strassenverkehrsrecht 71