28 Wassernutzung: Konzession und Projektgenehmigung - Je separate Zuständigkeit der beteiligten Kantone zur Konzessionierung und Bewilligung von Wasserkraftwerken bei interkantonaler Gewässernutzung - Das aargauische Recht sieht für Wasserkraftwerke grundsätzlich ein einstufiges Konzessions- und Projektgenehmigungsverfahren vor, in welchem die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Koordination erfolgen. - Massnahmen zum Fischschutz (d.h. für Fischauf- und -abstieg), welche sich auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse abstützen und technisch machbar sind, sind notwendiger Bestandteil der Projektge-