2.2 und 2.3]). Die Vorinstanz legte zutreffend dar, dass die geplante Überbauung aus zwei auf einer Einstellhalle angeordneten Häusern besteht – mit je acht, auf vier Geschossebenen angeordneten Wohnungen. Zwischen den beiden Häusern ist ein rund 15 m langer, abgestufter Zwischentrakt projektiert, welcher die beiden Häuser auf allen Geschossebenen konstruktiv verbindet. Der Zwischentrakt weist hangseitig eine Rückwand bis zum Dach der Häuser auf und verfügt mit den beiden Häusern über ein gemeinsames Dach. Der Zwischentrakt ist nur nach Nordwesten hin offen.