W2 ist für Ein-, Zwei- und Reiheneinfamilienhäuser bestimmt. Bis zu vier übereinander liegende Terrassenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser sind gestattet (§ 7 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde D. vom [...] [BNO]). Es ist ein kleiner Grenzabstand von 4 m und ein grosser Grenzabstand von 6 m einzuhalten (§ 4 Abs. 1 BNO). Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 7 m (§ 4 Abs. 1 BNO), wobei diese bei Hanglage um 0.5 m erhöht werden darf (§ 4 Abs. 4 BNO). Die maximale Firsthöhe be- 2016 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 169