II. 1. Gemäss Bauprojekt soll auf der Parzelle Nr. 539 (bzw. der künftigen abparzellierten Parzelle Nr. 1005) ein Terrassenhaus mit Einstellhalle und Solaranlage erstellt werden, beinhaltend zwei Terrassenhäuser mit je acht Wohnungen, wobei die beiden Häuser über einen Zwischentrakt, in dem sich u.a. auch der gemeinsame Lift befindet, miteinander verbunden sind. Die Parzelle Nr. 539 ist im massgeblichen Bereich (künftige Parzelle Nr. 1005) der Wohnzone W2 zugewiesen, der übrige Parzellenteil befindet sich ausserhalb der Bauzone (Bauzonenplan der Gemeinde D. vom [...] [Bauzonenplan]). Die Wohnzone W2 ist für Ein-, Zwei- und Reiheneinfamilienhäuser bestimmt.