gen Mittelverwendung und der Verletzung der Meldepflicht ein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar, welches die Anrechnung hypothetischer eigener Mittel rechtfertigt. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 28. April 2016 in Sachen A. gegen Sozialkommission B. und Departement Gesundheit und Soziales (WBE.2015.450). Aus den Erwägungen