Entsprechende Fürsorgeleistungen können insbesondere nicht auf Kapitel B.2.5 der SKOS-Richtlinien abgestützt werden (betreffend Personen in stationären Einrichtungen). Die Voraussetzungen zur Gewährung von Vorschussleistungen gemäss § 12 Abs. 1 SPG liegen nach dem Gesagten nicht vor. Damit ist der angefochtene Entscheid diesbezüglich aufzuheben. 35 Sozialhilfe; Anrechnung hypothetischer eigener Mittel Die unter dem Vorwand des Wegzugs erwirkte Auszahlung eines Freizügigkeitsguthabens stellt in Verbindung mit einer objektiv unvernünfti- 2016 Sozialhilfe 215