2016 Verwaltungsrechtspflege 323 52 Ausstand - Für die Mitglieder beratender Kommissionen gelten die Ausstands- regeln des VRPG. Sie wirken an der Vorbereitung des Entscheids mit und fallen somit unter den Anwendungsbereich von § 16 VRPG. - Anwendungsfall: Im Unterschutzstellungsverfahren von Baudenk- mälern gemäss § 27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerin nicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege und Archäologie mitwirken. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 16. August 2016 in Sachen Einwohnergemeinde A. gegen Regierungsrat (WBE.2015.427). 53 Beschwerdebefugnis/Legitimation Beschwerdebefugnis der (Einwohner-)Gemeinde in Bausachen Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 17. August 2016 in Sachen A. AG, B. GmbH und C. AG gegen Departement Bau, Verkehr und Umwelt sowie Gemeinderat D. (WBE.2015.502, Beschwerdeverfahren I) und in Sachen Einwohnergemeinde D. gegen Departement Bau, Verkehr und Um- welt sowie Gemeinderat D. (WBE.2015.503, Beschwerdeverfahren II). Aus den Erwägungen I. 1. (...) 2. 2.1. Gemäss § 42 VPRG ist zur Beschwerde befugt a) wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Ände- rung des Entscheids hat, b) jede andere Person, Organisation oder Behörde, die durch Bundesrecht oder kantonales Recht zur Be- schwerde ermächtigt ist.