100 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015 13 Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung; Anhörung im Kollegium - Erstinstanzliche Anordnungen von fürsorgerischen Unterbringungen müssen stets in begründeter Form erlassen werden; die Zustellung im Dispositiv ist unzulässig (Erw. I/2.2 f.). - Ausnahmen von der Anhörung im Kollegium gemäss Art. 447 Abs. 2 ZGB (Erw. II/2.3) Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 16. September 2015 in Sachen A. gegen den Entscheid des Familiengerichts X. (WBE.2015.377). Aus den Erwägungen