PETER LOCHER, Kommentar zum DBG, I. Teil, Therwil 2001, Art. 18 N 186 spricht immerhin von "sog." wieder eingebrachten Abschreibungen) und damit suggeriert wird, es würden Abschreibungen, die sich im Nachhinein als nicht notwendig erwiesen, wertmässig wieder eingeholt und der Besteuerung unterworfen (als Kompensation zur früheren Steuerwirksamkeit der Abschreibung), findet sich für eine solche, im Ergebnis einschränkende Auslegung von § 27 Abs. 4 StG (bzw. Art. 18 Abs. 4 DBG) kein Anhaltspunkt im Wortlaut der Bestimmung.